Für Käufer und Verkäufer geht es beim Immobilien-Kauf-Verkauf meist um viel Geld.

Damit es keine bösen Überraschungen gibt, schreibt der Gesetzgeber vor, dass Kaufverträge über Grundstücke, Eigentumswohnungen und Häuser nur dann rechtskräftig werden, wenn sie von einem Notar beurkundet werden.

 

Erbbaurecht

Normalerweise gehören Grundstück und Haus untrennbar zusammen.

Wer ein Haus kaufen will, muss das Grundstück kaufen, auf dem das Haus steht.Wird der Käufer als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen, wird er automatisch Eigentümer des darauf befindlichen Hauses.

anders verhält es sich beim ErbbaurechtWird ein Erbbaurecht erworben, kann man auf dem Grundstück, welches jemanden anders gehört, ein eigenes Haus haben ( entweder bauen oder ein vorhandenes Haus nutzen).

Dafür erhält der der Grundstücksbesitzer im Normalfall einen jährlichen Geldbetrag, den Erbbauzins.

Erbbaurechte dürfen wie Grundstücke verkauft und belastet werden.