Grundbuch

Das Grundbuchamt, eine Abteilung des Amtsgerichts, führt das Grundbuch.

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register,wo jeder die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks, sowie die Belastungen entnehmen kann.

Belastungen können zum Beispiel sein: Grundschulden, Hypotheken, Wegerechte.

Kaufpreisfälligkeit

Erst wenn der Käufer das unbelastete Eigentum an dem Grundstück- wie vereinbart- sicher erhalten wird, will er den Kaufpreis bezahlen.

Der notar sorgt für die technischen Abwicklungen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Die Kaufpreiszahlung kann auch über ein sogenanntes Notaranderkonto abgewickelt werden.