Eigentumswohnung
Man muss nicht ein ganzes Grundstück samt einem Haus kaufen. Ein Haus kann ebenso in Eigentumswohnungen aufgeteilt sein.
Der Käufer erwirbt nicht nur Eigentum an einer Wohnung - Sondereigentum-, sondern gleichzeitig auch einen Anteil am gesamten Gebäude und an dem Grund und Boden, auf dem das Gebäude steht.
Sondereigentum sind die Räume einer Wohnung, Garagen,Tiefgaragenplätze, oder abgetrennte Keller.
Für den Einzelfall ist die Teilungserklärung maßgeblich.
Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile des Gebäudes, welche nicht Sondereigentum sind.
Das sind vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche wie Aufzüge, Treppenhäuser, Flure oder Heizungsanlagen.
Die Wohnung, welche räumlich genau abgegrenzt ist, steht nur dem jeweiligen Eigentümer zu. Der Rest des Gebäudes sowie die Freiflächen stehen grundsätzlich allen Wohnungseigentümern zu, sofern nicht Sondernutzungsrechte eingeräumt wurden.
Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinsamen Eigentums alleine zui nutzen. Dies könnten beispielsweise sein: oberirdische Autostellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume.
Eigentum an einzelnen Wohnungen eines Hauses entsteht, wenn das Haus in einer notariellen Teilungserklärung aufgeteilt wird.
Jede Wohnung wird in das Grundbuch eingetragen.
Der Käufer muss sich über das Hausgeld und die Instandhaltungsrücklagen informieren.
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