Beurkundung

Der Vertragstext wird vom Notar mit den Beteiligten besprochen und komplett vorgelesen.

Wenn alle einverstanden sind, unterzeichnen die Vertragspartner.

Der Notar bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er den Vertrag amtlich geprüft hat und die Beurkundung abgeschlossen ist.

Das Original wird vertraulich und sicher beim Notar verwahrt.

Desweiteren kümmert sich der Notar um die Abwicklung des besiegelten Kaufvertrags, besorgt behördliche Genehmigungen, stellt bei Gericht die nötigen Anträge und kümmert sich um die Löschung von Belastungen im Grundbuch.

Außerdem veranlasst er die Eintragung einer Vormerkung zum Schutz des Käufers und verwaltet, soweit erforderlich, den ihm anvertrauten Kaufpreis auf einem sogenannten Notaranderkonto.

Vormerkung

Die Eintragung des Rechts erfordert eine Vormerkung.

Die Auflassungsvormerkung- auch Eigentumsvormerkung genannt- sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung an dem veräußerten Grundstück, das bedeutet, dieses wird für den Käufer reserviert

Außerdem achtet der Notar darauf, dass die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ordnungsgemäß erfolgt.

Im Falle, dass der Käufer ein Darlehen für den Erwerb aufgenommen hat, beurkundet der Notar auch die zur Absicherung der Bank erforderlichen Grundschulden und Hypotheken.