Bauträgervertrag

Oftmals werden Wohnungen und Häuser verkauft, die noch nicht fertig gestellt sind. Den Verkäufer nennt man dann Bauträger.

Die Vorteile liegen auf der Hand.

Der Käufer kann das Objekt mitgestalten und der Bauträger hat Planungssicherheit.
Das kann sich auf den Kaufpreis auswirken.

 

Weil das Kaufobjekt nicht besichtigt werden kann, kommen der Baubeschreibung und der Baupläne große Bedeutung zu.

 

Diese Unterlagen muss der Bauträger dem Käufer vor der Beurkundung aushändigen.

 

Üblicherweise wird bei einem Bauträgervertrag der Kaufpreis nicht in einer Summe, sondern in Raten bezahlt. Diese richten sich nach dem jeweiligen Baufortschritt.

 

Auch die Fertigstellung des Objekts wird im Bauträgervertrag fest gelegt.

 

Sonderwünsche des Käufers, müssen mit dem Bauträgervertrag beurkundet werden.

auch die Rechte des Käufers bei etwaigen Baumängeln regelt der Bauträgervertrag.