Übergang von Besitz, Nutzen , Lasten und Gefahr

Eigentümer wird der Käufer erst, wenn er im Grundbuch eingetragen ist.

Wenn im Kaufvertrag vereinbart wurde, dass der Käufer das Haus oder die Wohnung schon vor dem Grundbucheintrag benutzen darf (wirtschaftlicher Übergang), stehen ihm ggf. alle Erträge des Grundstücks, wie Mieteinnahmen zu. Allerdings muss er dann aber auch schon die Kosten wie z.B. Grundsteuern, Müll-und Abwassergebühren tragen.

Meist muss allerdings zuerst der Kaufpreis bezahlt werden, bevor der Käufer den Schlüssel erhält.