Energieausweis - Energiepass
Bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energiebedarfsverordnung (EnEV 2009) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Besitzer, von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen potentiellen Käufern bzw. Mietern seit dem 1.7.2008 einen Energieausweis vorlegen.
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